Schutzkonzept der Stuttgarter Hymnus-Chorknaben veröffentlicht
Am 25.11.2021 hat die Evangelische Landessynode Württemberg das Gesetz über Allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Allgemeine Gewaltschutzbestimmungen – AGSB) beschlossen. Damit hat die Landessynode dieses wichtige Thema verbindlich geregelt und die Grundlage kirchlichen Handelns so formuliert: „Wer kirchliche Angebote wahrnimmt und in der Kirche mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ Auf dieser Basis hat die Evangelische Kirchenkreissynode Stuttgart am 11.7.2025 ihr Rahmenschutzkonzept beschlossen.
Dieses Schutzkonzept soll die unterschiedlichen Ebenen des aufmerksamen Miteinanders fördern und eine Hilfestellung sein, um im Hymnus eine positive, wertschätzende und zugleich leistungsfördernde Atmosphäre zu schaffen. Es wurde unter Beteiligung der Haupt- und Ehrenamtlichen, der Sänger, der Eltern sowie der Gremienvertreter:innen erarbeitet und am 23. Februar 2026 im Kuratorium beschlossen.
