Schutzkonzept der Stuttgarter Hymnus-Chorknaben

Schutzkonzept

Am 25.11.2021 hat die Evangelische Landessynode Württemberg das Gesetz über Allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Allgemeine Gewaltschutzbestimmungen – AGSB) beschlossen. Damit hat die Landessynode dieses wichtige Thema verbindlich geregelt und die Grundlage kirchlichen Handelns so formuliert: „Wer kirchliche Angebote wahrnimmt und in der Kirche mitarbeitet, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.“ Auf dieser Basis hat die Evangelische Kirchenkreissynode Stuttgart am 11.7.2025 ihr Rahmenschutzkonzept beschlossen.

Dieses Schutzkonzept soll die unterschiedlichen Ebenen des aufmerksamen Miteinanders fördern und eine Hilfestellung sein, um im Hymnus eine positive, wertschätzende und zugleich leistungsfördernde Atmosphäre zu schaffen. Es wurde unter Beteiligung der Haupt- und Ehrenamtlichen, der Sänger, der Eltern sowie der Gremienvertreter:innen erarbeitet und am 23. Februar 2026 im Kuratorium beschlossen.

Das vollständige Schutzkonzept in seiner jeweils aktuellen Fassung finden Sie hier als Download.

Auszug aus der Präambel/Einleitung

Die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben sind eine Einrichtung des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart. Dieser möchte Zeugnisse des Glaubens in Wort und Tat ablegen und für die Menschen, die in Stuttgart leben, wirksam sein. Kirchliches Leben spielt sich in all seiner Differenziertheit und Fülle an ganz vielen Orten ab. In den Kirchengemeinden ebenso wie in den Einrichtungen und Angeboten.

Die Hymnus-Chorknaben leben in ihrer Unterschiedlichkeit eine christliche Gemeinschaft auf Augenhöhe, die geprägt ist von gegenseitiger Wertschätzung, Würde und Nächstenliebe. Jungen und Männer ob mit oder ohne Religionszugehörigkeit sind bei uns willkommen.

Das Miteinander wird als positiv, menschlich zugewandt, gemeinschaftlich und fröhlich erlebt. Es entstehen und es bestehen Beziehungen, die oft sehr tief sind und ein Leben lang halten, verbunden mit einer großen Herzlichkeit und großem gegenseitigem Vertrauen. In all diesen Facetten ist Kirche ein Ort, an dem menschliches Leben gut gelingen kann und soll.

Als Evangelische Kirche in Stuttgart sind wir dankbar für das große Vertrauen, das uns so viele Menschen entgegenbringen, Kinder, Jugendliche, Schutzbedürftige, Erwachsene, Eltern, Sorgeberechtigte, An- und Zugehörige. Damit haben wir gleichzeitig auch eine große Verantwortung: Als Kirche müssen wir uns in all unseren Bezügen auch vertrauenswürdig erweisen. Es wird selbstverständlich von uns erwartet, dass alle uns Anvertrauten oder bei uns haupt- oder ehrenamtlich Tätigen vor Verletzungen und Übergriffen geschützt werden und dass Kirche für Menschen auch zum Schutzraum wird. Das ist gut so und soll auch so bleiben.

Mit diesem Gewaltschutzkonzept, das auf dem Rahmenschutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart aufbaut und immer wieder Bezug nimmt, wollen wir den notwendigen Schutz im Bereich der Hymnus-Chorknaben gewährleisten. Ziel ist es, die bestehenden Risiken zu erkennen, zu benennen und mit Hilfe von gezielten Präventionsmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Dabei ist uns bewusst, dass Risiken nie vollständig ausgeschlossen werden können. Deshalb will dieses Konzept die Verantwortlichen darauf vorbereiten, mit möglichen Vorfällen bestmöglich umzugehen.

Intervention

Trägerverantwortlich ist die Chorleitung, im Vertretungsfall nimmt diese Rolle die Geschäftsführung wahr.

Für das weitere Verfahren berufen die Stadtdekan:in und die Dienststellenleitung als Verantwortungspersonen für den Evangelischen Kirchenkreis Stuttgart das Kriseninterventionsteam des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart ein. Das Kriseninterventionsteam hat die Aufgabe, gemeinsam den konkreten Fall zu bearbeiten. Das Kriseninterventionsteam umfasst folgende Personen:

  • die Stadtdekan:in (verantwortlich; auch trägerverantwortlich)
  • die Dienststellenleitung (verantwortlich)
  • die Chorleitung, stellvertretend die Geschäftsführung der Hymnus-Chorknaben
  • eine fachkundige Person, in der Regel die Abteilungsleitung Jugend und Soziales bzw. deren Stellvertretung oder eine der beiden Fachberatungen für Kinderschutz
  • bei Bedarf die Abteilungsleitung der Personalabteilung

Die Personen sind auf den konkreten Fall bezogen namentlich zu benennen. Vertretungsregelungen sind im Einzelfall zu treffen. Ist eine der oben genannten Personen selbst in den Fall involviert, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Die/der Vorsitzende des Kirchenkreises wird informiert.

Erstansprechstelle

Für alle Betroffenen, Besucher:innen, haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie für Einrichtungen, Organisationseinheiten und Kirchengemeinden wird eine kirchenkreisweit einheitliche Erstansprechstelle (Fachberatung) geschaffen. Die Erstansprechstelle, angesiedelt in der Abteilung Jugend und Soziales, steht für eine erste Fall- und grobe Gefährdungseinschätzung zur Verfügung und unterstützt bei der Klärung der weiteren Vorgehensweise.

Evangelischer Kirchenkreis Stuttgart
Erstansprechstelle
Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

Désirée Ibach
Tel: 0711 2068-187
E-Mail:

Jennifer Mögle
Tel: 0711 2068-186
E-Mail:

Meldepflicht

Für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen besteht eine landeskirchliche Meldepflicht. Diese besteht gegenüber der Meldestelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg bei allen Formen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende, sowie bei Verstößen gegen das Abstinenz- und Abstandsgebot.


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